Der ASV-Fischbach begrüßt sie als Gastfischer an unseren Gewässern. Unsere Angelweiher bieten Ihnen durch den guten Bestand an Raub- und Friedfischen sowie durch ständig stattfindende Kontrollen der Gewässergüte durch unsere ausgebildeten Gewässerwarte die Möglichkeit, gute Fänge von zum Verzehr hervorragend geeigneten Speisefischen zu erzielen. Damit dies auch in Zukunft so bleiben kann, sind Regeln an unseren Gewässern zu beachten, deren Einhaltung durch die vom ASV Fischbach beauftragten Kontrolleure regelmäßig überprüft werden:
- Ein Tageserlaubnisschein für Gastfischer, der unbedingt vor Angelbeginn an einer Verkaufsstelle gelöst und nur in Verbindung mit einem Jahresfischereischein Gültigkeit hat, muss während des Angeltages unseren Kontrolleuren auf Verlangen vorgelegt werden. Wird ein Angler ohne gültige Tageserlaubnis angetroffen, ist ein erhöhtes Entgelt für den Tageserlaubnisschein von 15€ sofort zu entrichten. Weigert sich ein Angler dieses zu entrichten oder wurde mehrfach ohne Tagesschein angetroffen, droht ein Strafantrag durch den ASV-Fischbach.
- Die jeweiligen Artenschonzeiten, Mindestmaße und sonstigen Beschränkungen der Fischerei nach der saarländischen Fischereiordnung sowie deren Erweiterungen durch den ASV Fischbach sind einzuhalten.
- Bei Lebendhälterung der gefangenen Fische in Keschern ist die saarländische Setzkescherregelung (Mindestdurchmesser des Keschers 50 cm, Mindestlänge 350 cm) zu beachten. Ein Austausch bereits gehälterter Fische ist unzulässig.
- Jegliche Verunreinigungen sowie Zerstörung der Vegetation am Angelgewässer sind zu unterlassen.
- An unseren Gewässern außerhalb der öffentlichen Verkehrswege herrscht ein Befahrungsverbot. Geahndete Verstöße hierzu gehen immer zu Lasten des jeweiligen Anglers.
Beschränkungen bei der Ausübung der Fischerei an den Gewässern des ASV Fischbach:
An unseren Gewässern sind alle Raubfische (also auch Barsch, Wels etc.) in der Zeit vom 15. Februar bis zum 31. Mai für den Fang gesperrt. Während dieser Zeit ist das Nutzen aller Raubfischtypischen Köder wie Köderfisch, Spinner, Blinker, Wobbler sowie Gummifische oder ähnliche Köder verboten! Wird während dieser Schonzeit ein Angler beim gezielten Fischen auf Raubfische durch unsere Kontrolleure ertappt, wird ein sofortiges Angelverbot an allen Gewässern des ASV Fischbach erteilt.
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Folgende Gewässer stehen unseren Gästen zur Ausübung der Angelfischerei zur Verfügung:
Ein Tageserlaubnisschein an unseren Weihern (ausgenommen dem oberen Dahlbachweiher) kostet 10€
Oberer Dahlbachweiher ,Forellenweiher
- Die Tageserlaubnis zum Angeln auf Forellen am oberen Dahlbachweiher kostet 13€ (,für Vereinsmitglieder 10€ !)
- Es werden 4 Forellen pro Person besetzt.
- Die Tagesfangmenge ist unbegrenzt.
- Der Tagesscheinverkauf und Besatz erfolgen täglich bis 09:00 Uhr.
- Verboten ist:
- Das Fischen mit mehr als 1 Angelrute.
- Die Verwendung von Wobbler, Spinner, Blinker und Ähnlichem.
- Die Verwendung von lebenden Köderfischen.
- Das Anfüttern der Fische.
- Das Fischen von beiden Dammseiten.
- Die Auswaid der Fische am Weiher
Verkaufsstellen für Tageserlaubnisscheine sind:
| ARAL Station Paries GmbH |
| Talstraße 37 |
| 66287 Quierschied-Fischbach |
Tel: 06897 / 96 61 09
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| GK Angelmarkt St.Ingbert GmbH |
| Schlackenbergstraße 41 |
| 66386 St.Ingbert |
Tel: 06894 / 38 48 23
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| Angelwelt Fuchs |
| Quellenweg 8 |
| 66280 Sulzbach-Brefeld |
Tel. 06897 / 56 93 17
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| Illinger Angelcenter |
| Industriestr. 33 |
| 66557 Illingen |
Tel. 06825 / 45440
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| Angelsport Becker |
| Gewerbegebiet Neumühler Weg 75 |
| 66130 Saarbrücken |
| Tel: 0681/8763977 |
www.angelsport-becker.de
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Der Angelsportverein wünscht Ihnen einen angenehmen Angeltag und gute Fänge! Wir würden uns freuen, sie bald wieder als Gast an unseren Gewässern begrüßen zu können!